Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde zum 15.02.2024 novelliert. Ziel ist, weitere Anreize für Unternehmen zu setzen, damit diese stärker in Maßnahmen für den Klimaschutz investieren.
Die EEW ist ein Breiten-Förderprogramm und richtet sich sowohl an große als auch an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie und Gewerbe. Das Spektrum an Fördergegenständen bezieht sich auf kleinere Energieeffizienz-Maßnahmen bis zu großen Prozess- und Abwärmeprojekten und strategischen Konzepten zur Klimaneutralität.
Überblick der wesentlichen Veränderungen im Überblick
Modul 1 sind nur noch KMU antragsberechtigt
Stärkere Ausrichtung der Bedingungen und Fördersätze an die abhängig der Größe des Unternehmens
Bei den förderfähigen Kosten ist vom Antragsteller zwischen den Gesamtkosten der neuen Anlage (niedrige Förderquote) und Differenzkosten gegenüber einer Referenzanlage (höhere Förderquote) auszuwählen
Das „Transformationskonzept“ (Modul 5) heißt nun „Transformationsplan“ und erfordert nicht mehr die Erstellung eines Einsparkonzepts für eine ausgewählte Maßnahme
Weiterhin sind in Modul 4 verschiedene Optionen möglich:
„Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebenen Anlagen wie zum Beispiel Spritzgussmaschinen
Höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30 Prozent Treibhausgaseinsparung oder mindestens 1.000 t CO2-Äquivalente
Höhere Förderquote, „Dekarbonisierungsbonus“, für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff
Förderanträge können beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb beim Projektträger VDI/VDE-IT.
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