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Aktualisiertes Whitepaper veröffentlicht

Kältemittel Phase-down: Die F-Gase-Verordnung

Phase Down Kältemittel

Die sogenannten F-Gase unterliegen wegen ihrer Treibhauswirksamkeit schon länger strengen Regulierungen. Dabei geht es unter anderem um das Verbot der Herstellung bestimmter Kältemittel, Obergrenzen von Herstellungsmengen, Verbote der Nutzung in Anlagen, verschärfte Dichtigkeitsprüfungen, Rückgewinnung usw.

Mit der am 11.3.2024 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung werden erhebliche Verschärfungen zum beschleunigten Ausstieg aus Kältemitteln mit mittleren und hohen Treibhauswerten (GWP-Werte) umgesetzt. F-Gase werden überwiegend als Kältemittel in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet. Der massive Ausbau des Wärmepumpeneinsatzes wird hier in den nächsten Jahren ebenfalls zur Verdrängung von F-Gasen mit hohen GWP führen.

Kältemittel-Verbote sollen die Emission von fluorierten Treibhausgasen mindern

Die EU Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) zielt auf eine massive Reduzierung der Emissionen dieser sehr schädlichen Treibhausgase ab. Bis 2030 sollte der Ausstoß klimaschädlicher Gase aus Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen auf diese Weise die jährlich zulässige Menge neu in den Markt eingebrachter fluorierter Treibhausgasen auf dem europäischen Markt auf 21 Prozent der Referenzmenge gesenkt werden. Die Novellierung reduziert das Ziel auf 5,1 Prozent.

Bis 2030 sollen so 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und bis 2050 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr sinken. Davon sind über 2 Millionen Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und Gewerbe betroffen sowie die in Wärmepumpen eingesetzten Kältemittel.

Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen und einer deutlich ausgeweiteten Liste der betroffenen Stoffe, haben vorgesehene Verbote der F-Gase-Verordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendung in Bestands- und Neuanlagen:

F-Gase-Verordnung 2024: Unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendung in Bestands- und Neuanlagen
F-Gase-Verordnung 2025 bis 2036: Unmittelbare Auswirkungen auf die Verwendung in Bestands- und Neuanlagen

Alternative nachhaltige Kältemittel

Nachhaltig sind natürliche Kältemittel wie CO2, Propan, Isobutan, Ammoniak und Wasser. Neue Fluorolefinwasserstoffe (HFO)-Kältemittel wie zum Beispiel R1234 yf / ze/ zd  und  R1233zd deren GWP-Werte unter 10 liegen, werden als Alternativkältemittel angeboten, unterliegen aber ebenfalls der Verordnung.

Ein anderes Kältemittel einzusetzen, ist eine wesentliche Änderung der Kälteanlage. Dafür sind unter anderem eine Risikobeurteilung und Herstellererklärung abzugeben.

Kälteversorgung zukunftssicher umgestalten

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Whitepaper zum Kältemittel Phase-Down

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Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager


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