Die sogenannten F-Gase, am bekanntesten ist FCKW, unterliegen wegen ihrer Ozonschädlichkeit schon länger strengen Regulierungen. Dabei geht es unter anderem um das Verbot der Herstellung bestimmter Kältemittel, Obergrenzen von Herstellungsmengen, Verbote der Nutzung in Anlagen, verschärfte Dichtigkeitsprüfungen usw. Derzeit sind erhebliche Verschärfungen der F-Gase Verordnung zum beschleunigten Ausstieg aus Kältemitteln mit mittleren und hohen Treibhauswerten (GWP-Werte) in der Diskussion.
F-Gase werden überwiegend als Kältemittel in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet. Der massive Ausbau des Wärmepumpeneinsatzes wird hier in den nächsten Jahren ebenfalls zur Verdrängung von F- Gasen mit hohen GWP führen.
Kältemittel-Verbote sollen die Emission von fluorierten Treibhausgasen mindern
Die EU Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) zielt auf eine massive Reduzierung der Emissionen dieser sehr schädlichen Treibhausgase ab. Bis 2030 sollte der Ausstoß klimaschädlicher Gase aus Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen auf diese Weise die jährlich zulässige Menge neu in den Markt eingebrachter fluorierter Treibhausgasen auf dem europäischen Markt auf 21 Prozent der Referenzmenge gesenkt werden. Die Novellierung reduziert das Ziel auf 5,1 Prozent.
Bis 2030 sollen so 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente und bis 2050 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr sinken. Davon sind über 2 Mio. Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und Gewerbe betroffen sowie die in Wärmepumpen eingesetzten Kältemittel.
PFAS-Verbot im Rahmen der REACH-Verordnung
Die in Vorbereitung befindliche Novellierung der F- Gase und das vorgeschlagenen PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) -Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH werden mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.
Laut Definition zählen auch die meisten in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen haben vorgesehene Verbote der F- Gase- Verordnung unmittelbare Auswirkungen:
Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln ab 2025
Verbot von steckerfertigen Raumklimageräten, Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026
Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit < 3 kg F-Gase ab 2027
Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen < 12 kW ab 2028
Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW auf Kältemittel mit einem GWP unter 750 ab 2028
Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028
Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) ab 2024, mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024. Aufgearbeitete oder recycelte F-Gase können im Service bis Ende 2029 verwendet werden.
Alternative nachhaltige Kältemittel
Nachhaltig sind natürliche Kältemittel wie CO2, Propan, Isobutan, Ammoniak und Wasser. Neue Fluorolefinwasserstoffe (HFO)-Kältemittel wie zum Beispiel R1234 yf / ze/ zd und R1233zd(E) deren GWP-Werte unter 10 liegen, werden als Alternativkältemittel angeboten, enthalten aber PFAS. Ein anderes Kältemittel einzusetzen, ist eine wesentliche Änderung der Kälteanlage. Dafür sind unter anderem eine Risikobeurteilung und Herstellererklärung abzugeben.
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