
Umsetzungspflichten von Energieeffizienz-Maßnahmen
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) besagt, dass Unternehmen ab einem jährlichen Energieverbrauch von 10 GWh verpflichtet sind, wirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen.