Energieeffizienz in der Industrie steigern
ÖKOTEC Expertinnen und Experten haben auf Basis von über 2.000 Beratungsprojekten eine Sammlung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Industrie zusammengestellt.
Meilenstein für die Energieeffizienz
Die Energieeffizienz ist in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten zu einem zentralen Thema geworden. In diesem Kontext hat der Deutsche Bundestag kürzlich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen, das einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Nutzung von Energie darstellt. Welche neuen Anforderungen sich für Unternehmen ergeben, haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Dieses Gesetz legt klare Ziele fest und verpflichtet Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren zur Steigerung ihrer Energieeffizienz. Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme werden verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, Endenergieeinsparungen wirtschaftlich umzusetzen und Abwärme vollständig zu nutzen. Es wird eine Nachweispflicht über Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren eingeführt.
Das EnEfG verfolgt eine Vielzahl von ehrgeizigen Zielen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und die langfristigen Klimaziele zu erreichen:
Das Gesetz legt klare Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030 fest. 500 Terawattstunden sollen gegenüber dem aktuellen Niveau eingespart werden (Quelle: BMWK Pressemitteilung vom 21.09.2023).
Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (Jahresverbrauch mehr als 7,5 Gigawattstunden) sind dazu verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen.
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und veröffentlichen.
Das Gesetz fordert die Vermeidung von Abwärme und ihre Nutzung, wenn die Vermeidung nicht möglich ist. Informationen über Abwärmepotenziale werden auf einer Plattform öffentlich zugänglich gemacht.
Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards erfüllen und Abwärme nutzen. Zudem sind sie verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen und Informationen zu ihrem Energieverbrauch öffentlich zugänglich zu machen.
Ab 2024 sind der Bund und die Länder verpflichtet, jährlich Einsparmaßnahmen umzusetzen, die bis 2030 bedeutende Endenergieeinsparungen bewirken.
Die öffentliche Hand wird aufgefordert, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen und Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen, um bis 2045 jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen.
Diese Unternehmen müssen ein Energiemanagement-System gemäß ISO 50001 oder EMAS betreiben oder bis zum 1.7.2025 einführen. Folgende zusätzliche Pflichtelemente zum Managementsystem werden dabei vorausgesetzt:
Das Energieeffizienzgesetz legt fest, dass bis 2026 für alle Maßnahmen mit positivem Kapitalwert nach max. 50 Prozent der Nutzungszeit konkrete durchführbare Umsetzungspläne vorzulegen und zu veröffentlichen sind.
Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, Abwärme zu vermeiden und zu nutzen. Die Informationen zu Abwärme (Temperatur, Leistung, Lastprofil usw.) müssen auf Anfrage von Betreibern von Wärmenetzen an diese weitergegeben werden. Zudem ist es erforderlich, die Informationen bis zum 31. März jeden Jahres auf einer Plattform des BAFAs zu melden.
Das Energieeffizienzgesetz stellt weitere spezielle Anforderungen an Rechenzentren. Für den Energiewirkungsgrad der technischen Infrastruktur für Rechenzentren wird zukünftig ein PUE (Power Usage Effectiveness bzw. Energieverbrauchseffektivität) von maximal 1,3 festgelegt (für bestehende Rechenzentren ab Juli 2030 und für neue Rechenzentren ab Juli 2026). Beim Neubau eines Rechenzentrums ab 1. Juli 2026 müssen mindestens zehn Prozent der wiederverwendbaren Energie genutzt werden, ab 1. Juli 2027 mindestens 15 Prozent und ab 1. Juli 2028 mindestens 20 Prozent.
Auch Betreiber eines bestehenden Rechenzentrums werden bis zum 1. Januar 2025 verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Ausgenommen sind Rechenzentren, die bereits 50 Prozent ihrer Abwärme nutzen und ins Wärmenetz einspeisen und einen jährlichen Energieverbrauch unter 7,5 Gigawattstunden haben.
Wir stehen Ihnen mit individuellen Lösungen zur Seite, damit Sie konform mit den gesetzlichen Anforderungen Ihre Ziele erreichen und von den Chancen einer effizienten Energieverwendung profitieren. Die Befassung mit dem Thema Energieeffizienz zahlt sich langfristig für Sie aus. Gern unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagement-Systems, der Durchführung eines Energieaudits oder einer Wärmequellen- und -senken-Analyse zur Ermittlung von Wärmemengen, damit Sie entsprechende Einsparpotenziale erschließen.
ÖKOTEC Expertinnen und Experten haben auf Basis von über 2.000 Beratungsprojekten eine Sammlung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Industrie zusammengestellt.
Das Energieeffizienzgesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer effizienteren Nutzung von Energie. Welche neuen Anforderungen sich für Unternehmen ergeben, haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst.
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