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Meilenstein für die Energieeffizienz

Energieeffizienzgesetz – Neue Pflichten für viele Unternehmen

Energieeffizienzgesetz - Neue Pflichten für viele Unternehmen

Die Energieeffizienz ist in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten zu einem zentralen Thema geworden. In diesem Kontext hat der Deutsche Bundestag kürzlich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen, das einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Nutzung von Energie darstellt. Welche neuen Anforderungen sich für Unternehmen ergeben, haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst.

An wen richtet sich das Energieeffizienzgesetz?

Dieses Gesetz legt klare Ziele fest und verpflichtet Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren zur Steigerung ihrer Energieeffizienz. Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme werden verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, Endenergieeinsparungen wirtschaftlich umzusetzen und Abwärme vollständig zu nutzen. Es wird eine Nachweispflicht über Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren eingeführt.


Welche Ziele hat das Energieeffizienzgesetz?

Das EnEfG verfolgt eine Vielzahl von ehrgeizigen Zielen, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und die langfristigen Klimaziele zu erreichen:

Energieeffizienzziele

Das Gesetz legt klare Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030 fest. 500 Terawattstunden sollen gegenüber dem aktuellen Niveau eingespart werden (Quelle: BMWK Pressemitteilung vom 21.09.2023).

Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (Jahresverbrauch mehr als 7,5 Gigawattstunden) sind dazu verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen.

Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und veröffentlichen.

Vermeidung und Nutzung von Abwärme

Das Gesetz fordert die Vermeidung von Abwärme und ihre Nutzung, wenn die Vermeidung nicht möglich ist. Informationen über Abwärmepotenziale werden auf einer Plattform öffentlich zugänglich gemacht.

Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren

Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards erfüllen und Abwärme nutzen. Zudem sind sie verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen und Informationen zu ihrem Energieverbrauch öffentlich zugänglich zu machen.

Energieeinsparpflichten für Bund und Länder

Ab 2024 sind der Bund und die Länder verpflichtet, jährlich Einsparmaßnahmen umzusetzen, die bis 2030 bedeutende Endenergieeinsparungen bewirken.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Die öffentliche Hand wird aufgefordert, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen und Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen, um bis 2045 jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Energieeffizienzgesetz – Zusammenfassung Änderungen für Unternehmen
Zusammenfassung Änderungen für Unternehmen (Copyright ÖKOTEC Energiemanagement GmbH)

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden

Diese Unternehmen müssen ein Energiemanagement-System gemäß ISO 50001 oder EMAS betreiben oder bis zum 1.7.2025 einführen. Folgende zusätzliche Pflichtelemente zum Managementsystem werden dabei vorausgesetzt:

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden

Das Energieeffizienzgesetz legt fest, dass bis 2026 für alle Maßnahmen mit positivem Kapitalwert nach max. 50 Prozent der Nutzungszeit konkrete durchführbare Umsetzungspläne vorzulegen und zu veröffentlichen sind.
Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, Abwärme zu vermeiden und zu nutzen. Die Informationen zu Abwärme (Temperatur, Leistung, Lastprofil usw.) müssen auf Anfrage von Betreibern von Wärmenetzen an diese weitergegeben werden. Zudem ist es erforderlich, die Informationen bis zum 31. März jeden Jahres auf einer Plattform des BAFAs zu melden.

Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von mehr als 300 Kilowatt

Das Energieeffizienzgesetz stellt weitere spezielle Anforderungen an Rechenzentren. Für den Energiewirkungsgrad der technischen Infrastruktur für Rechenzentren wird zukünftig ein PUE (Power Usage Effectiveness bzw. Energieverbrauchseffektivität) von maximal 1,3 festgelegt (für bestehende Rechenzentren ab Juli 2030 und für neue Rechenzentren ab Juli 2026). Beim Neubau eines Rechenzentrums ab 1. Juli 2026 müssen mindestens zehn Prozent der wiederverwendbaren Energie genutzt werden, ab 1. Juli 2027 mindestens 15 Prozent und ab 1. Juli 2028 mindestens 20 Prozent.
Auch Betreiber eines bestehenden Rechenzentrums werden bis zum 1. Januar 2025 verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Ausgenommen sind Rechenzentren, die bereits 50 Prozent ihrer Abwärme nutzen und ins Wärmenetz einspeisen und einen jährlichen Energieverbrauch unter 7,5 Gigawattstunden haben.


ÖKOTEC unterstützt Sie bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes

Wir stehen Ihnen mit individuellen Lösungen zur Seite, damit Sie konform mit den gesetzlichen Anforderungen Ihre Ziele erreichen und von den Chancen einer effizienten Energieverwendung profitieren. Die Befassung mit dem Thema Energieeffizienz zahlt sich langfristig für Sie aus. Gern unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagement-Systems, der Durchführung eines Energieaudits oder einer Wärmequellen- und -senken-Analyse zur Ermittlung von Wärmemengen, damit Sie entsprechende Einsparpotenziale erschließen.

Weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz

Fragen zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes? Wir helfen Ihnen gern!

Stephan Wendt

Consultant

Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager


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