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Reduzieren Sie Ihre Investitionskosten

Fördermittel

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst ein Mix aus Förderprogrammen, Anreizen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ ist ein Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Neben Investitionen in Energie- und Ressourcen-effizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung und Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Förderung von Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen

ÖKOTEC – Ihre Effizienz- und Förderprofis

Profitieren Sie von der Zusammenarbeit

  • Ob einzelne Maßnahmen oder eine umfassende Betreuung: ÖKOTEC begleitet Sie je nach Bedarf und unter Berücksichtigung des passenden Förderprogramms
  • Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem spezifischen Knowhow – herstellerunabhängig und stets innovativ
  • Über die Umsetzung von förderfähigen Maßnahmen optimieren Sie Ihre Kosten

Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sind noch wirtschaftlicher durch steigende Energie- und CO2-Preise und attraktive Förderkonditionen.

Unser Team ist erfahren in der Auswahl und Antragstellung von Förderprogrammen bei verschiedenen Projektträgern im In- und Ausland. Wir sind u. a. bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet und autorisiert, erforderliche Einsparkonzepte für Förderanträge zu erstellen. Ferner sind wir routiniert in den Antragsprozessen bei hochinvestiven Innovationen zur Dekarbonisierung der Industrie.

Durch unsere systematische Vorgehensweise – und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen – heben wir Potenziale für Energieeffizienz, Energieeinsparung und reduzieren klimaschädliche Treibhausgase

Projektbüro Einsparzähler fördert digitale Geschäftsmodelle

Wie sich Klimaschutz rechnet

Investitionsrechner Klimaschutz

Wissen Sie, wie viel Sie mit Klimaschutz in Ihrem Unternehmen einsparen? Finden Sie heraus, wie Sie die Wirtschaftlichkeit von Investitionen bewerten und Förderungen nutzen können. Der Investitionsrechner Klimaschutz hilft Ihnen bei einer professionellen Investitionsbewertung, zeigt Potenziale zur Einsparung sowie zur Verzinsung und Amortisationsdauer auf und berücksichtigt Investitionszuschüsse.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Optimierung von Anlagen, Prozessen, Prozesswärme und Software

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ist offen für alle Branchen und Technologien. Unternehmen können zwischen verschiedenen Modulen und Förderschwerpunkten auswählen: von der Förderung energieeffizienter Querschnittstechnologien über die Erzeugung und Umstellung von Erneuerbarer Energien für Prozesswärme bis zum strategischen Plan für eine perspektivische Klimaneutralität. Wir stellen Ihnen eine Auswahl der Module vor, die die Novellierung der Bundesförderung zum 15.02.2024 berücksichtigt.

Hinweis: Die nachfolgenden Details und Bedingungen beziehen sich überwiegend auf große Unternehmen. Es gelten weitere Details für kleine und mittlere Unternehmen.

Rahmenbedingungen

Förderung von Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Software für Energiemanagement

Wollen Sie Ihr Energiemanagement digitalisieren und bis zu 20 Mio. Euro Förderung erhalten?

Dann ist Modul 3 das passende Fördermodul für Sie! Für den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, Sensorik sowie Softwarelizenzen erhalten Sie mit Modul 3 25 % bzw. 35 % (für Mittlere Unternehmen) Zuschuss. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit einem Kennzahl- und Messkonzept. Tipp: Mit unserer Softwarelösung EnEffCo® können Sie Anlagen und Prozesse auf Basis von Kennzahlen analysieren, optimieren und kontrollieren, systematisch die energiebezogene Leistung verbessern und den Nachweis von Maßnahmen dokumentieren.

Modul 1

Querschnitttechnologien

Hocheffiziente stationäre Anlagen oder Aggregate als Ersatz oder Neuanschaffung, z. B. elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen

20 % für Mittlere Unternehmen (MU) der förderfähigen Kosten,
max. 200.000 Euro pro Vorhaben

Modul 2

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme (> 50 %) aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen

40 % (bzw. 50 % für MU) der förderfähigen Kosten,
max. 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 3

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
Sensorik und Energiemanagement-Software

Automatische Anlagensteuerung mit EnEffReg
Lizenz Energiemanagement-Software sowie Erwerb und Installation von Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und Sensorik zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem

25 % (bzw. 35 % für MU) der förderfähigen Kosten,
max. 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 4

Energiebezogene Optimierung von
Anlagen und Prozessen

Energie- und Ressourcenoptimierung von Produktionsanlagen und -prozessen

25 % (bzw. 35 % für MU) der förderfähigen Kosten,
max. 1.600 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2, max. 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Modul 4: Details zur Förderung der energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen

Für Modul 4 gibt es seit dem 15.2.2024 verschiedene Optionen. Die nachfolgenden Details und Bedingungen beziehen sich überwiegend auf große Unternehmen. Es gelten andere/weitere Details für kleine und mittlere Unternehmen.

Basisförderung

Bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen)

  • Antragsberechtigt sind nur KMU
  • nur Austausch ausgewählter Anlagenarten aus Liste (z.B. Spritzgießmaschinen) förderfähig
  • Förderquoten: Investitionskosten nach AGVO: 10%, 15% (mittlere, kleine Unternehmen)
  • Energieeinsparung mindestens 15%
  • Kein Einsparkonzept für Antragstellung notwendig aber Bestätigung der Einsparung durch Energieberatung

Premiumförderung

Höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30% Treibhausgas-Einsparung oder mindestens 1.000 t CO2-Äquivalente. Die Förderung erfolgt weitestgehend technologieoffen uns ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt.

  • Förderquoten:
    • 25% bei Ansatz von Differenzkosten nach AGVO
    • 10% bei Ansatz der Investitionskosten nach AGVO
    • 25% bei Ansatz der Investitionskosten und De-Minimis (maximal 300.000 €)
  • Abwärmenutzung kann als Differenzkosten-Rechnung mit Referenz Null € angesetzt werden. Das gilt auch für eine Verbindungsleitung an Dritte.
  • Obergrenze Förderung 1.600 €/t CO2, maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
  • Amortisationszeit > 3 Jahre
  • Einsparkonzept für Antragstellung notwendig
  • Förderung Einsparkonzept: max. 5% bzw. max. 50.000 €
  • GWP von Kältemittel <150, keine Förderung von Technologien aus Modul 1 oder Basisförderung

Dekarbonisierung

Höhere Förderquoten für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.

Bedingungen für große Unternehmen

Förderwettbewerb: Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten

Eine weitere Förderoption mit höheren Fördersätzen bietet das Programm „Förderwettbewerb“ im Rahmen der Bundesförderung EEW. In verschiedenen Wettbewerbsrunden pro Jahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr Projekt einzureichen und bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu erhalten. In einem zweistufigen Verfahren erhalten die Projekte mit der besten Fördereffizienz den Zuschlag (1. Vorprüfung der Projektskizze, 2. Antragstellung).

Armin Kühn – Team Energieeffizienz

Senior Consultant

Armin Kühn

Wir bringen Licht in den Förderdschungel, finden das passende Förderprogramm für Ihre Technologie- oder Prozessinnovation und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Modul 5

Fördermodul Transformationsplan

Strategisches Konzept zur Klimaneutralität

Das Modul „Transformationsplan“ unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Antragstellende Unternehmen erhalten für einen Transformationsplan einen Fördersatz von 40 %, bzw. 50 % (KMU), die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro (Zuschuss). Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate, der Bezugspunkt ist ein Standort oder das Unternehmen. Bei aktiver Teilnahme an einem Netzwerk für Energieeffizienz und Klimaschutz gilt ein 10 Prozentpunkte höherer Fördersatz und eine Obergrenze von 90.000 €.

Der Transformationsplan umfasst dabei folgende Pflichtinhalte:

  • Treibhausgas-Bilanz (Scope 1 und Scope 2)
  • Reduktionsziel von Treibhausgasen von mindestens 40 % für die nächsten zehn Jahre
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung
  • Verankerung in der Unternehmensstruktur
  • Förderung weiterer optionaler Leistungen möglich wie zum Beispiel die Erfassung / Aktualisierung von Scope 3 Emissionen, die Bewertung von Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und/oder die Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotenzialen.
ETA-Fabrik Flexibilitätskonzept

Leitfaden

Schritt für Schritt zum Transformationskonzept

Der Leitfaden erläutert die erforderlichen Schritte zur Entwicklung eines geförderten Konzeptes zur Klimaneutralität und wurde von ÖKOTEC, GUTcert und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) veröffentlicht.

Ressourceneffizienz

Förderung bei Reduzierung des Materialverbrauchs

Unter dem Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind in der EEW auch Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen. Unternehmen haben die Möglichkeit die Premiumförderung von Modul 4 zu wählen oder den Förderwettbewerb.

Modul 4 – Premiumförderung

  • Förderung ausgewählter Materialeinsparungen und –wechsel
  • Liste mit ca. 200 Materialien + CO2-Faktoren
  • Gleiche Förderbedingungen wie bei Energieeffizienz

Nicht förderfähig: In der EU in der Branche bereits übliche Technologien

Förderwettbewerb

  • Offene Förderung von Materialeinsparungen und Materialwechsel
  • Antragsteller können Materialien / CO2-Faktoren vorschlagen
  • Gleiche Förderbedingungen wie bei Energieeffizienz

Kälte-, Klimarichtlinie des Bundesumweltministeriums

Klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesumweltministerium hat die Kälte- und Klimarichtlinie zum 01. März 2024 novelliert. Unternehmen erhalten eine Förderung für die Investition in klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen, die sehr energieeffizient und ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.

  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
  • Sanierung und Neuerrichtung stationärer Anwendungen
  • Förderhöhe abhängig von Anwendungsfall und Temperaturniveau, max. 200.000 Euro pro Antrag

Strategische Förderberatung

Konzeption und Antragstellung für Prozessinnovationen

Unsere Kunden aus der Industrie greifen regelmäßig auf unsere Expertise bei der Antragstellung für komplexe Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationsprojekten zurück. Planen Sie Prozessinnovationen oder Produktsubstitutionen? Auf Grundlage unserer Erfahrungen mit technischen Konzepten und Projekten mit Ministerien und Projektträgern haben wir ein dreistufiges Verfahren entwickelt, das Unternehmen je nach Ausgangssituation und Zielstellung unterstützt.

Phase 1: Fördercheck
  • Einschätzung der Aussicht auf Förderfähigkeit
  • Workshop, Recherche Fördermittel
  • Stellungnahme und Empfehlung
Phase 2: Projektskizze
  • Strukturierung und Ausarbeitung einer attraktiven Projektskizze
  • Voraussetzung: Technisches Konzept liegt vor
Phase 3: Projektantrag
  • Ausweitung der Projektskizze zum vollständigen Projektantrag
  • Begleitung der Abstimmungen mit Ministerien u. Projektträger
  • Teilnahme an / Beratung bei internen Abstimmungen

Sind Sie neugierig geworden? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager

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