Temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen
Start Programm zur Energiekostendämpfung
Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Grundlage ist die Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der beihilfeberechtigten Branchen der Europäischen Union.[1] Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Das Programm ermöglicht betroffenen Unternehmen, einen Zuschuss zu den Energiekosten der Monate Februar 2022 bis Dezember 2022 zu beantragen. Für die Berechtigung und Beantragung sind zu berücksichtigen:
- Energie- und Stromkosten müssen über 3 % des Produktionswertes (Umsatz und Waren zum Weiterverkauf) und ggf. Betriebsverlusts liegen
- Berücksichtigte Energien: Energie für Heizung und ortsfeste Motoren + Strom
- Förderfähige Kosten: Mehrkosten gegenüber dem Doppelten des Vorjahresmonats
- Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in drei Stufen gezahlt
- Förderquoten liegen bei 20–30 %, 40–50 % oder 60–70 %, je nach Förderkategorie je Monat
- Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust
- Der Zuschuss ist auf eine Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.
[1]Listen siehe Merkblatt (Branchen entsprechen den bekannten Listen beim EEG)
Weitere Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm
- Die Internetseiten des BAFA enthalten alle Informationen zum Programm und Vorlagen zu den Unterlagen
- Das Merkblatt listet alle einzureichende Unterlagen auf und enthält Details zu den Förderbedingungen sowie die Branchenlisten
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich Online