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Temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen

Start Programm zur Energiekostendämpfung

Förderprogramm Energiekostendämpfungsprogramm - Zuschuss zu Erdgas- und Stromkosten

Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Grundlage ist die Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der beihilfeberechtigten Branchen der Europäischen Union.[1] Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden. 

Das Programm ermöglicht betroffenen Unternehmen, einen Zuschuss zu den Energiekosten der Monate Februar 2022 bis Dezember 2022 zu beantragen. Für die Berechtigung und Beantragung sind zu berücksichtigen:

[1]Listen siehe Merkblatt (Branchen entsprechen den bekannten Listen beim EEG)

Weitere Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm

Ansprechpartner

Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager

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