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Phase-Down-Verfahren Kältemittel

Zukünftig Dokumentation von Lieferketten für Kältemittel

Das Phase-Down-Verfahren begrenzt die Mengen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). Die Verfügbarkeit für Kältemittel sinkt, die Preise steigen weiter und der illegale Kältemittelhandel wird in der EU mit einem neuen Gesetz bekämpft.

Illegaler Handel mit Kältemitteln

Bisherige Regelungen wie das Phase-Down erschwerten, verhinderten jedoch nicht den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Die Bundesregierung hat deshalb eine Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs wird es verboten sein, illegal in die EU eingeführte F-Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen. In Deutschland sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, die Lieferkette sämtlicher Akteure zu dokumentieren. Die EU-Kommission stellt damit sicher, dass Kältemittel innerhalb der vergebenen Quote auf den Markt gebracht werden.

Phase-Down-Verfahren im Detail

Aktuell befinden wir uns in der zweiten Phase-Down-Phase, die die verfügbare Menge an Kältemitteln weiter reduziert – von 63 Prozent auf 45 Prozent der ursprünglichen Menge. Dies trägt ebenfalls zur Verknappung von umweltschädlichen Kältemitteln bei. Das heißt, dass Kältemittelhersteller und -importeure eine vordefinierte Menge HFKW in Umlauf bringen. Bis 2030 werden noch 21 Prozent der ursprünglichen 100 Prozent verfügbaren HFKW-Kältemittel erhältlich sein. Das Ziel ist deshalb ein Kältemittel mit geringem relativen Treibhauspotenzial (GWP) zu verwenden. Nach dem Phase-Down gelten Kältemittel als nachhaltig, die einen GWP-Wert < 400 aufweisen.

Hintergrund zum Verbot

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) als Kältemittel sind seit 30 Jahren verboten, da diese Treibhausgase die Ozonschicht der Erde zerstören. Alternativ kamen statt FCKW chlorfreie, fluorierte und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW bzw. HFKW) zum Einsatz, die unter dem Namen F-Gase bekannt sind. Zwar beeinflussen sie die Ozonschicht nicht negativ, wirken sich aber im Vergleich zur selben Menge CO2 um ein Vielfaches schädlicher auf das Klima aus.
Die Europäische Union sowie die Vereinten Nationen möchten im Rahmen des Kyoto-Protokolls schrittweise stark umweltschädliche fluorierte Treibhausgase bis 2030 um 80 Prozent reduzieren. Diese Ziele sind in der EU-F-Gas-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) festgehalten.

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Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager