Europäisches Klimagesetz
Mit dem im Juni 2021 verabschiedeten europäischen Klimagesetz verpflichtet sich die Europäische Union zu einer Treibhausgas-Neutralität bis 2050 und bis 2030 zu einer Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990. Weiterhin wird ein Europäischer wissenschaftlicher Beirat zum Klimaschutz einberufen und sektorspezifische Klimadialoge und Partnerschaften werden gefördert.
Weitere Informationen: Europäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Klimagesetz | EUR-Lex (europa.eu)