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Aktualisiertes Whitepaper veröffentlicht

Kältemittel Phase-down: Neues zur F-Gase-Verordnung

Phase Down Kältemittel

Die sogenannten F-Gase unterliegen wegen ihrer Treibhauswirksamkeit schon länger strengen Regulierungen. Dabei geht es unter anderem um das Verbot des Inverkehrbringens von Anlagen mit treibhauswirksamen Kältemitteln, Obergrenzen von Herstellungsmengen, Verwendungsbeschränkungen in Anlagen, verschärfte Dichtigkeitsprüfungen, Rückgewinnung usw.

Vor Kurzem verständigten sich Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat auf einen Vorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung. Wesentliche Änderungen sind unter anderem ein beschleunigter Phase-down der F-Gase bis auf null im Jahr 2050 sowie ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030. Ab 2024 wird die Höchstmenge und die entsprechende Quote für das Inverkehrbringen von F-Gasen auf 31 % abgesenkt. Das wird zu einer weiteren entscheidenden Verknappung von F-Gasen führen.

F-Gase werden überwiegend als Kältemittel in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet. Der massive Ausbau des Wärmepumpeneinsatzes wird hier in den nächsten Jahren ebenfalls zur Verdrängung von F-Gasen mit hohen GWP führen.

Kältemittel-Verbote sollen die Emission von fluorierten Treibhausgasen mindern

Die EU Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) zielt auf eine massive Reduzierung der Emissionen dieser sehr schädlichen Treibhausgase ab. Bis 2030 sollte der Ausstoß klimaschädlicher Gase aus Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen auf diese Weise die jährlich zulässige Menge neu in den Markt eingebrachter fluorierter Treibhausgasen auf dem europäischen Markt auf 21 Prozent der Referenzmenge gesenkt werden. Die Novellierung reduziert das Ziel auf 5,1 Prozent.

Bis 2030 sollen so 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente und bis 2050 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Mio. t CO2-Äquivalent pro Jahr sinken. Davon sind über 2 Mio. Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und Gewerbe betroffen sowie die in Wärmepumpen eingesetzten Kältemittel.

PFAS-Verbot im Rahmen der REACH-Verordnung

Die in Vorbereitung befindliche Novellierung der F- Gase und das vorgeschlagenen PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) -Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH werden mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.

Laut Definition zählen auch die meisten in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe einschließlich der wichtigsten HFOs. Abgesehen von einem ambitionierten und schnelleren Phase-down der verfügbaren Kältemittelmengen haben vorgesehene Verbote der F- Gase- Verordnung unmittelbare Auswirkungen:

Alternative nachhaltige Kältemittel

Nachhaltig sind natürliche Kältemittel wie CO2, Propan, Isobutan, Ammoniak und Wasser. Neue Fluorolefinwasserstoffe (HFO)-Kältemittel wie zum Beispiel R1234 yf / ze/ zd  und  R1233zd(E) deren GWP-Werte unter 10 liegen, werden als Alternativkältemittel angeboten, enthalten aber PFAS. Ein anderes Kältemittel einzusetzen, ist eine wesentliche Änderung der Kälteanlage. Dafür sind unter anderem eine Risikobeurteilung und Herstellererklärung abzugeben.

Kälteversorgung zukunftssicher umgestalten

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Whitepaper zum Kältemittel Phase-Down

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Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager