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CSRD Readiness

CSRD: Überblick und Tipps für berichtspflichtige Unternehmen

CSRD: Überblick und Tipps für berichtspflichtige Unternehmen

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele europäische Unternehmen verpflichtend. Das regelt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Berichtspflichtige Unternehmen[1] müssen ab 2026 Daten und Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Informationen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen. In Deutschland betrifft das über 13.000 Unternehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Anforderungen, Tipps für die ersten Schritte und welche Chancen sich für Sie ergeben können.

Aufwertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD ist Teil des Maßnahmenpakets des europäischen Grünen Deals und damit ein wichtiges Puzzleteil, um die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union (EU) modern, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig zu gestalten und Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. So zahlt der Green Deal auch auf die Zielstellungen der Sustainable Development Goals und des Pariser Klimaabkommens ein.

Die CSRD schafft dabei den Rahmen für eine kohärente und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung, die es Stakeholdern ermöglicht, transparent Informationen z.B. als Entscheidungsgrundlage für Investitionen, zu erhalten. Für diesen Zweck hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Delegierten Verordnung die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Juli 2023 veröffentlicht und damit eine EU-weite Verbindlichkeit für das Reporting geschaffen.

Übergeordnete Anforderungen an die Berichterstattung gemäß CSRD

Nachhaltigkeitsreporting umsetzen mithilfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS umfassen zwei Querschnittstandards (ESRS 1, ESRS 2), die für alle Unternehmen gelten und zehn themenspezifische Standards aus den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance, aus denen Unternehmen – abhängig von ihren vorher analysierten wesentlichen Themen – auswählen.

Überblick Querschnittstandards European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Übersicht über die Querschnittstandards European Sustainability Reporting Standards (Copyright ÖKOTEC Energiemanagement GmbH)

Das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit

Um Nachhaltigkeit Unternehmenskontext zu betrachten, sind eine Vielzahl von Themen zu analysieren und wesentliche Themen herauszuarbeiten. Dafür führen Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um gezielt Handlungsfelder zu identifizieren und entsprechende Ziele und Maßnahmen ableiten zu können.

Im Rahmen der CSRD-Berichtspflicht wird das Prinzip mit der doppelten Wesentlichkeit erweitert und das Vorgehen über die „Implementation Guidance – Materiality Assessment (EFRAG IG 1)“ konkretisiert.

Ein Unternehmen nimmt bei der doppelten Wesentlichkeit zwei Perspektiven ein

Im Ergebnis ist ein Thema wesentlich wenn es entweder für eine oder die andere oder beide Perspektiven als entsprechend relevant bewertet wurde.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Copyright ÖKOTEC Energiemanagement GmbH)

Der Standard ESRS E1

Klimawandel (Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie)

Bei dem Themenstandard ESRS E1 macht ein Unternehmen transparent, welche Auswirkungen das Unternehmen (positiv und negativ) auf den Klimawandel hat. Es geht dabei nicht allein um das Bilanzieren von Treibhausgasemissionen, sondern vielmehr um eine strategische Auseinandersetzung und Positionierung des Unternehmens, um die Geschäftstätigkeiten in Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel zu bringen:

Dafür sollen Unternehmen unter anderem folgende Informationen offenlegen:

Ein Unternehmen ist gefordert im Rahmen der Anforderungen aus der ESRS E1 eine Klimastrategie zu entwickeln, die Zwischenziele und Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduktion über einen zeitlichen Verlauf abbildet. Dabei müssen jeweilig quantitative Angaben über die erwarteten Reduktionen hinterlegt werden. Die y-Achse zeigt die THG-Emissionen in CO2-Äquivalenten und die x-Achse den zeitlichen Verlauf. Das Maßnahmen-Bündel über den Gesamtzeitraum zeigt auf, wie das Unternehmen das eigenentwickelte Gesamtziel im Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel erreichen will.  

Klimazielpfad European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Klimazielpfad European Sustainability Reporting Standards (Bildquelle European Sustainability Reporting Standards, Anhang der Delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, Europäische Kommission)

Unsere Empfehlung

Chancen und Herausforderungen angehen

Viele Unternehmen sehen aktuell vor allem die Herausforderungen und Umfang der Arbeitspakete mit entsprechenden personelle Ressourcen, die die CSRD mit sich bringt: Die Geschäftstätigkeit ist zu analysieren, Ziele und Maßnahmen zu erarbeiten und strategisch im Unternehmen zu verankern, Prozesse und Datenmanagementstrukturen aufzubauen oder anzupassen und die wesentlichen Indikatoren entsprechend zu veröffentlichen.

Allerdings bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch viele Chancen! Denn Nachhaltigkeit betrachtet ganzheitlich: Es werden interne und externe Stakeholder einbezogen, die Wertschöpfungskette analysiert und verschiedene Zeithorizonte berücksichtigt – und das für die für das Unternehmen wesentliche Themen aus den Bereichen Ökologie, Sozial und Governance (ESG).

Damit erhalten verantwortliche Personen im Unternehmen ein umfassendes Bild, um bessere Entscheidungen treffen zu können und Innovationen, Maßnahmen und Aktionspläne für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens voranzubringen. Das jährliche Berichtswesen unterstützt diesen Strategie- und Umsetzungsprozess als Ziel- und Steuerungsinstrument.

Der Klimawandel und dessen Folgen, Biodiversitätsverlust und weitere ökologische Krisen, internationale Konflikte und andere disruptive Ereignisse – die aktuellen Herausforderungen sind komplex und viele verschiedene Akteure sind gefragt, gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Mit einer transparenten Berichterstattung positionieren sich Unternehmen strategisch, übernehmen Verantwortung und leisten wichtige Beiträge zur Transformation. 

Tipps für Unternehmen, um mit der CSRD zu starten beziehungsweise pragmatisch umzusetzen

Tipps für berichtspflichtige Unternehmen Nachhaltigkeitsreporting
Tipps für indirekt betroffene Unternehmen Nachhaltigkeitsreporting

(Copyright ÖKOTEC Energiemanagement GmbH)

Die Europäische Kommission stellt für die Erarbeitung eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Verfügung. Dazu zählen Leitlinien für die Erarbeitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Analyse der Wertschöpfungskette, eine Excel-Datei mit allen in den ESRS-Datenpunkten inkl. Verlinkungen zu den Anforderungen aus den Standards. Auch der DNK erweitert sein Angebot unter Einbeziehung der Anforderungen der ESRS und hat angekündigt, eine Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte zu erarbeiten. Die Links haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Autorinnen: Kristina Gallitschke, Mareike Hoffmann

[1] Berichtspflichtig sind u.a. große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter; Bilanzsumme > 25 Mio. Euro; Umsatz > 50 Mio. Euro
Bisher regelte die Non Financial Reporting Directive die verpflichtende Berichterstattung nicht-finanzieller Indikatoren für ausgewählte große Unternehmen. Die CSRD baut darauf auf. Sie erweitert den Anwendungskreis und konkretisiert die Anforderungen an die Berichterstattung.

Haben Sie Fragen zu CSRD? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Mareike Hoffmann – Climate Management & Communications

Mareike Hoffmann

Head of Climate Management & Communications

Kristina Gallitschke - Team Marketing

Kristina Gallitschke

Senior Project & Communications Manager


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