Neuer Leitfaden: Vom Energie- zum Klimamanagement
ÖKOTEC veröffentlicht in Kooperation mit GUTcert und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) eine aktualisierte Version des Leitfadens „Vom Energie- zum Klimamanagement“.
CSRD Readiness
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele europäische Unternehmen verpflichtend. Das regelt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Berichtspflichtige Unternehmen[1] müssen ab 2026 Daten und Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Informationen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen. In Deutschland betrifft das über 13.000 Unternehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Anforderungen, Tipps für die ersten Schritte und welche Chancen sich für Sie ergeben können.
Die CSRD ist Teil des Maßnahmenpakets des europäischen Grünen Deals und damit ein wichtiges Puzzleteil, um die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union (EU) modern, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig zu gestalten und Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. So zahlt der Green Deal auch auf die Zielstellungen der Sustainable Development Goals und des Pariser Klimaabkommens ein.
Die CSRD schafft dabei den Rahmen für eine kohärente und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung, die es Stakeholdern ermöglicht, transparent Informationen z.B. als Entscheidungsgrundlage für Investitionen, zu erhalten. Für diesen Zweck hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Delegierten Verordnung die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Juli 2023 veröffentlicht und damit eine EU-weite Verbindlichkeit für das Reporting geschaffen.
Die ESRS umfassen zwei Querschnittstandards (ESRS 1, ESRS 2), die für alle Unternehmen gelten und zehn themenspezifische Standards aus den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance, aus denen Unternehmen – abhängig von ihren vorher analysierten wesentlichen Themen – auswählen.
Um Nachhaltigkeit Unternehmenskontext zu betrachten, sind eine Vielzahl von Themen zu analysieren und wesentliche Themen herauszuarbeiten. Dafür führen Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um gezielt Handlungsfelder zu identifizieren und entsprechende Ziele und Maßnahmen ableiten zu können.
Im Rahmen der CSRD-Berichtspflicht wird das Prinzip mit der doppelten Wesentlichkeit erweitert und das Vorgehen über die „Implementation Guidance – Materiality Assessment (EFRAG IG 1)“ konkretisiert.
In der Outside-in-Perspektive („von außen nach innen“) betrachtet das Unternehmen die Risiken und Chancen, die sich für die eigene Geschäftstätigkeit ergeben In einem nächsten Schritt werden das potenzielle Ausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Chancen und Risiken und bezieht Abhängigkeiten von sozialen und natürlichen Ressourcen bewertet.
Ein Beispiel hierfür sind die Auswirkungen klimabedingter Veränderungen auf natürliche Rohstoffe innerhalb der Wertschöpfungskette: Wenn Rohstoffe in naher Zukunft nicht mehr wie gewohnt verfügbar sind, kann das Einfluss auf die Materialzusammensetzung von Produkten oder Produktionsverfahren haben und vielleicht sogar auf das Produkt-Portfolio und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens an sich.
Die Inside-out-Perspektive („von innen nach außen“) betrachtet die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die soziale und ökologische Umwelt. Hierfür erfolgt sowohl eine Betrachtung der positiven und negativen sowie potentiellen und tatsächlichen Auswirkungen als auch eine Bewertung in mehreren Dimensionen. Dazu zählen Ausmaß, Umfang, Wahrscheinlichkeit und bei negativen Auswirkungen auch der Schweregrad.
Die Geschäftstätigkeit kann beispielsweise durch die Verarbeitung von Rohstoffen Einfluss nehmen. Rohstoffe, die viel Wasser während ihrer Produktion benötigen, können Wasserknappheit verursachen. Dies verändert Ökosysteme und verringert den Zugang zu Trinkwasser auch für Menschen. Ziel ist es, die Verantwortung dem Verursacher zuzuordnen, da dieser entsprechend Gegenmaßnahmen entwickeln kann.
Bei dem Themenstandard ESRS E1 macht ein Unternehmen transparent, welche Auswirkungen das Unternehmen (positiv und negativ) auf den Klimawandel hat. Es geht dabei nicht allein um das Bilanzieren von Treibhausgasemissionen, sondern vielmehr um eine strategische Auseinandersetzung und Positionierung des Unternehmens, um die Geschäftstätigkeiten in Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel zu bringen:
Dafür sollen Unternehmen unter anderem folgende Informationen offenlegen:
Ein Unternehmen ist gefordert im Rahmen der Anforderungen aus der ESRS E1 eine Klimastrategie zu entwickeln, die Zwischenziele und Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduktion über einen zeitlichen Verlauf abbildet. Dabei müssen jeweilig quantitative Angaben über die erwarteten Reduktionen hinterlegt werden. Die y-Achse zeigt die THG-Emissionen in CO2-Äquivalenten und die x-Achse den zeitlichen Verlauf. Das Maßnahmen-Bündel über den Gesamtzeitraum zeigt auf, wie das Unternehmen das eigenentwickelte Gesamtziel im Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel erreichen will.
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Unternehmen das Handlungsfeld Klimawandel als wesentlich für das Unternehmen definieren wird. Betrachten Sie die Anforderungen der ESRS E1 von Anfang an mit. Zudem enthält der Standard Klima im Vergleich zu den anderen Standards die meisten Datenpunkte. Zu diesen gehören zum Beispiel konkrete Zielstellungen inkl. Bezugsgrößen, Anforderungen zu den anzuwendenden Methoden zur Ermittlung der Informationen und spezifische Kennzahlen und deren Darstellungsformen.
Beschäftigen Sie sich daher direkt mit diesen Anforderungen im Rahmen einer Fit-Gap-Analyse mithilfe der von der EFRAG zur Verfügung gestellten Datenpunktliste:
Das Reporting der ESRS E1 bezieht sich dabei teilweise auf quantitative Angaben, ein Großteil der geforderten Informationen sind ergänzende oder eigeständige Beschreibungen, die in Textform zu verfassen sind.
Viele Unternehmen sehen aktuell vor allem die Herausforderungen und Umfang der Arbeitspakete mit entsprechenden personelle Ressourcen, die die CSRD mit sich bringt: Die Geschäftstätigkeit ist zu analysieren, Ziele und Maßnahmen zu erarbeiten und strategisch im Unternehmen zu verankern, Prozesse und Datenmanagementstrukturen aufzubauen oder anzupassen und die wesentlichen Indikatoren entsprechend zu veröffentlichen.
Allerdings bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch viele Chancen! Denn Nachhaltigkeit betrachtet ganzheitlich: Es werden interne und externe Stakeholder einbezogen, die Wertschöpfungskette analysiert und verschiedene Zeithorizonte berücksichtigt – und das für die für das Unternehmen wesentliche Themen aus den Bereichen Ökologie, Sozial und Governance (ESG).
Damit erhalten verantwortliche Personen im Unternehmen ein umfassendes Bild, um bessere Entscheidungen treffen zu können und Innovationen, Maßnahmen und Aktionspläne für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens voranzubringen. Das jährliche Berichtswesen unterstützt diesen Strategie- und Umsetzungsprozess als Ziel- und Steuerungsinstrument.
Der Klimawandel und dessen Folgen, Biodiversitätsverlust und weitere ökologische Krisen, internationale Konflikte und andere disruptive Ereignisse – die aktuellen Herausforderungen sind komplex und viele verschiedene Akteure sind gefragt, gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Mit einer transparenten Berichterstattung positionieren sich Unternehmen strategisch, übernehmen Verantwortung und leisten wichtige Beiträge zur Transformation.
(Copyright ÖKOTEC Energiemanagement GmbH)
Ist Ihr Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab dem Jahr 2026 verpflichtet, zu nicht-finanziellen Informationen und Kennzahlen zu berichten? Im Oktober 2024 startet unser Netzwerk für berichtspflichtige Unternehmen. Weiterhin unterstützen wir Sie individuell nach Bedarf, insbesondere im Themenschwerpunkt ESRS E1.
Die Europäische Kommission stellt für die Erarbeitung eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Verfügung. Dazu zählen Leitlinien für die Erarbeitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Analyse der Wertschöpfungskette, eine Excel-Datei mit allen in den ESRS-Datenpunkten inkl. Verlinkungen zu den Anforderungen aus den Standards. Auch der DNK erweitert sein Angebot unter Einbeziehung der Anforderungen der ESRS und hat angekündigt, eine Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte zu erarbeiten. Die Links haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Autorinnen: Kristina Gallitschke, Mareike Hoffmann
[1] Berichtspflichtig sind u.a. große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter; Bilanzsumme > 25 Mio. Euro; Umsatz > 50 Mio. Euro
Bisher regelte die Non Financial Reporting Directive die verpflichtende Berichterstattung nicht-finanzieller Indikatoren für ausgewählte große Unternehmen. Die CSRD baut darauf auf. Sie erweitert den Anwendungskreis und konkretisiert die Anforderungen an die Berichterstattung.
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Das neue BMWi-Förderprogramm „Transformationskonzepte“ startet: Es unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie erhalten für ihr Konzept einen Fördersatz von 40%, die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.
Bis zum Jahr 2030 verfolgt die CAFEA-Gruppe das Ziel Kaffee möglichst klimaneutral zu produzieren. Um das zu erreichen, werden Treibhausgasemissionen minimiert und das Produktportfolio ökoeffizienter und -effektiver ausgerichtet.
Bild: wutzkohphoto/Shutterstock.com