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50% Förderung für Konzepte zur Klimaneutralität

BMWK-Förderprogramm „Transformationskonzepte“

BMWi Förderprogramm Transformationskonzepte für Lösungen CO2-Reduktion

Das Modul 5 „Transformationskonzepte“ unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie erhalten für ihr Konzept eine Förderquote von 40 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.*

Im Zuge der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und Anforderungen von Stakeholdern sind Unternehmen gefordert, innovative Lösungen in eine CO2-neutrale Wirtschaft umzusetzen. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich ein Konzept und einen auf Ihr Unternehmen abgestimmten Fahrplan zur Klimaneutralität fördern.

Transformationskonzept im Detail

In dem Transformationskonzept sind zu beschreiben und zu formulieren

Hintergründe zum Förderprogramm

Die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) ist das zentrale Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität.

Leitfaden zum Download

Wie Sie Schritt für Schritt zum Transformationskonzept kommen, zeigt ein neuer Leitfaden. Dieser erläutert die erforderlichen Schritte zur Entwicklung eines geförderten Konzeptes zur Klimaneutralität. Der Leitfaden wurde von ÖKOTEC, GUTcert und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) veröffentlicht.

ÖKOTEC ist Ihr erfahrener Partner für Konzepte zur Klimaneutralität und Förderprogramme

Seit über 20 Jahren steht ÖKOTEC für innovative Lösungen für Energieeffizienz, Energiemanagement und CO2-Einsparung. Wir sind ebenso Profis, wenn es um Förderprogramme geht. Wir finden für Sie den bestmöglichen ökologischen und ökonomischen Mix für Ihr Unternehmen und eine klimaneutrale Zukunft!

Informieren Sie sich in unserer Erfolgsgeschichte, wie wir den Stretchfolien-Hersteller Duo Plast dabei unterstützt haben, ein gefördertes Transformationskonzept mit Maßnahmen-Fahrplan zu erstellen.

*Förderquoten: Unternehmen ohne KMU-Status: 40 %, mittlere Unternehmen (MU): 50 %, kleine Unternehmen (KU): 60 %. Die maximale Förderung ist auf 50.000 Euro je Konzept begrenzt. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.

Letzte Aktualisierung: 10.05.2023

Hinweis zum FAQ: Die Basis für die aufgeführten Fragen und Antworten beziehen sich auf das aktuelle Informationsblatt „Transformationskonzepte“ (Stand: 01.05.2023). Wenn Sie ein Transformationskonzept beantragen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Website des Projektträgers VDI/VDE-IT über alle Anforderungen und erforderlichen Dokumente.

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen klimaneutral werden?

Erhalten Sie erste Einblicke zum Thema in unserer Webinaraufzeichnung oder vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch mit unseren ÖKOTEC-Experten und -Expertinnen begleiten Sie gerne bei diesem Thema!

FAQ zum Förderprogramm Transformationskonzepte

Wo finde ich das Informationsblatt „Transformationskonzepte“?

Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Projektträgers VDI/VDE-IT:
Modul 5: Transformationskonzepte
Wer, was und wie wird bei einem Transformationskonzept gefördert?

Welche Förderquote und Förderhöhe gibt es?

Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 50 % für mittlere und 60% für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 €.

Ist die Förderung an die AGVO oder De-minimis Verordnung geknüpft?

Die Förderung erfolgt nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“. Basis ist Artikel 49.

Wer kann ein Transformationskonzept beantragen?

Antragsberechtigt sind u.a. private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform und Landesunternehmen mit privater Rechtsform mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was zählt als beihilfefähige Kosten?

Zu den beihilfefähigen Kosten zählen zum Beispiel die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten, die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen. Weiterhin auch eine unternehmens-übergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die gemeinsam beraten werden), Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen zur Erstellung des Transformationskonzepts.

„Klimaneutralität bis 2045“: Was ist gefordert?

Anforderung an das Transformationskonzept ist, dass sich das Unternehmens dazu bekennt, spätestens ab dem Jahr 2045 CO2-neutral für die Scopes 1+2 zu sein.

Geht es nur um die CO2- Bilanz des Standortes (Scope 1+2) oder auch um die Vorkette (Scope 3)?

Für das Transformationskonzept und das Einsparziel von mindestens 40% sind Scope 1+2 verpflichtend. Scope 3 (Vorketten, Nachketten) kann im Rahmen des geförderten Konzepts mitbetrachtet werden, ist aber nicht Bestandteil des Maßnahmenplans für das Einsparziel.

Wie viel Zeit habe ich für die Erstellung des Transformationskonzepts?

Der Zeitraum für die Erstellung des Transformationskonzepts beträgt maximal 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

Wie erstelle ich den Maßnahmenplan , um das Klimaziel zu erreichen?

Der Maßnahmenplan führt alle Maßnahmen in Scope 1+2 auf, die zur Erreichung des vorgegebenen Ziels (mindestens -40 %.) notwendig sind. Alle Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der CO2-Neutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten.

Mindestens eine Maßnahme ist in einem Einsparkonzept nach Modul 4 bzw. dem Förderwettbewerb der EEW darzustellen. Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Für die Erstellung von Einsparkonzepten, die Teil eines Transformationskonzeptes sind, gelten die gleichen Anforderungen wie im Modul 4 und dem Förderwettbewerb des EEW-Programms..

Darf ich die Umstellung auf Grünstrom in den Maßnahmenplan aufnehmen?

Bilanzieller Grünstrom und bilanzielles Biogas sind im Ist-Zustand und als Maßnahme anerkannt (mit dem Emissionsfaktoren des Anbieters).

Welche weiteren Fragestellungen und Themen kann ich im Transformationskonzept mit betrachten?

Gemäß Informationsblatt (Punkt 7.4) können zum Beispiel auch die Chancen und Risiken von Handlungsoptionen beschrieben und mithilfe von Szenarien bewertet werden. Ebenso ist die Prüfung einer Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotentialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs möglich.

Erfahren Sie mehr über unsere Förderprogramme. Wir beraten Sie gern!

Mareike Hoffmann Team Marketing and Business Development

Mareike Hoffmann

Head of Climate Management & Communications

Steffen Held Team Sales & Project Management

Steffen Held

Senior Account & Project Manager

Bild: nepool/Shutterstock.com